da ich einige Male jetzt bei BSHG nicht mehr da war, weil ich arbeiten mußte und ich trotzdem die klausur einigermaßen rumkriegen will, hätte ich noch ein paar Fragen, die mir noch nicht so ganz klar ist: Wir dürfen doch die kommentierten Fassungen vom SGB 2 und 12 von Wallhalla verwenden, oder? Da hab ich jetzt nämlich auch schon gegensätzliche Meinungen gehört. Sonst darf man nur noch die alten ausführungsvorschriften und einen taschenrechner verwenden, sonst nichts, oder? Hat da jemand Erfahrung von euch, ob die Materialien streng nach "Spickern" etc. durchsucht werden?
wir dürfen die Texte vom Wallhalla-Verlag nehmen. Dazu brauchst du dann noch das BSHG, da ja auch einiges über SGB 11 und die DVO drinsteht. Oder du nutzt einfach das neue Buch mit SGB 2 + 12, da stehen DVO und SGB 11 schon drin. Wie es aussieht mit spicken, kann ich leider nicht sagen, da ich auch noch nichts gehört habe.
Das SGB 11 ist soziale Pflegeversicherung. Du brauchst es zur Abgrenzung wenn es um den Fälle geht, die mit Pflege etwas zu tun haben. Im SGB sind die Pflegestufen 1-3 untergebracht. Es gibt aber noch eine Pflegestufe 0. Diese wäre dann allerdings im SGB 12. Deshalb Angrenzung zu SGB 12 u. 11. Weiß nicht, ob du damit was anfangen kannst, wenn du schon lange nicht mehr da warst.
Hallo, Oliver. Bei wem hatest du denn BSHG? Was man bei Frau Hundt alles braucht weiß ich nicht. Bei Frau Lücking darf man folgendes verwenden: - Beck-Text SGB II + XII (über das SGB II wird allerdings nichts drankommen) - Marburger-Text SGB XII - Beck-Text BSHG (oder wegen dem SGB XI den Gesamttext des SGB) - RegelsatzVO - DurchführungsVO zum §90 Abs.2 Nr.9 - AV-Sammlung SS2004 - Rundschreiben I Nr.24/2004 - Taschenrechner
Übrigens finde ich deine Idee und die Umsetzung zu diesem Forum klasse. Danke!
@Krümel: In welchem § steht denn das nochmal mit der Pflegestufe 0?
Hallo Oliver, die Idee mit dem Forum finde ich Klasse!!! Großes Lob!!!
Warst du bei Frau Hundt?? Wenn ja, dann kann ich dir mal eine Abfolge der Paragrafen schicken die wir brauchen. Die letzte Stunde gestern war sehr hilfreich, weil sie nochmals alles durchgegangen ist - in der richtigen Reihenfolge Nicht, dass das ein Hinweis war ...
P.S. das mit Pflegestufe "0" ist so: In § 15 III SGB XI stellen wir fest, dass der Zeitaufwand zu gering ist, und damit keine Pflegestufe 1-3 in Frage kommt und es sich deshalb um Pflegestufe "0" handelt, damit trifft das SGB XII zu und zwar § 61 I (2) SGB XII Liebe Grüße Und Kopf hoch an alle, die morgen wie ich Verfahrenspflegschaftklausur schreiben ;o)))
Danke für eure Antworten, die Tipps zur Klausur und das Lob! Freut mich, daß es euch hier gefällt Aber ich dachte es wäre eine Klausur für alle, für die Leute von Hundt und Lücking? Wäre aber trotzdem super, wenn du mir die Paragrafen schicken könntest, ROL ! Danke! Sind hier ansonsten irgendwo noch Lücking-Jünger, die mir Exclusivinfos zur letzten Stunde geben können?
Na, ROL, ich finde aber die Reihenfolge der §§ könntest du ruhig jedem Schicken. Vielleich am besten per Yahoo-group? Wär nett von dir. Viel Glück für die Klausur in Verfahrenspflegschaft...
Ich schicke die Paragrafen gerne auch über die Yahoogroup, obwohl sich dann bestimmt wieder einige aufregen, weil wir doch alle fleißig mitgeschrieben haben. Mal sehen, ich werde sie dann vielleicht nur als Datei reinstellen - dann kann man sich die selber runterladen - wen es interessiert. Aber bitte erwartet sie noch nicht heute und morgen - wegen Klausur Am Sonntag könnt ihr mal reinschauen Liebe Grüße